Kooperation
Kooperation mit dem Zweckverband "Wasserwerk Trier-Land"
Um eine dauerhafte Betriebssicherheit für die Wasserversorgung zu erreichen, wurde mit dem Zweckverband "Wasserwerk Trier-Land" zum Zwecke der Übertragung der technischen Betriebsführung ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Im Kooperationsvertrag, der zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, ist geregelt, dass die Durchführung der Aufgabe der Wasserversorgung der Zweckverband "Wasserwerk Trier-Land" übernimmt. Die Durchführung der Aufgabe umfasst die gesamte technische Betriebsführung. Sie wird vom Betriebsführer im Namen und auf Rechnung der Verbandsgemeindewerke Speicher durchgeführt.
Ziel dieser Kooperation ist letztlich eine effektivere Gestaltung der Arbeits- und Betriebsabläufe und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit.
Alle hoheitlichen Aufgaben wie z. B. die Abwicklung von Verträgen, das Haushalts- und Planwesen oder die Gestaltung und Festlegung von Erschließungsbeiträgen und Gebühren verbleiben weiterhin im Verantwortungsbereich der Verbandsgemeindewerke Speicher. Die kommunale Selbstverwaltung der beiden Verbandsgemeinden wird durch die Kooperationsvereinbarung nicht angetastet.