Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) soll den Städten und Gemeiden aus ihren Finanznöten helfen. Darauf haben sich die Landesregierung und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände am 22. September 2010 in Mainz auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung geeinigt.
Der Entschuldungsfonds ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dieser soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren und über eine Laufzeit von 15 Jahren rund zwei Drittel der ursprünglichen Kreditsumme zu tilgen. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel von den Kommunen selbst zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.
Der Abschluss eines entsprechenden Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds. Der mit den beteiligten Gemeinden abgeschlossene Konsolidierungsvertrag beinhaltet unter anderem die zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen.
Nachfolgende Kommunen nehmen ab dem 01.01.2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teil:
Kommune | Konsolidierungsvertrag | Nachweis der Eigenleistungen und aktueller Verlauf des Konsolidierungspfades | Bemerkungen |
Ortsgemeinde Auw a. d. Kyll | Vertrag Auw a. d. Kyll | Nachweis Auw a. d. Kyll 2021 | |
Ortsgemeinde Herforst | Vertrag Herforst | ausgeschieden | |
Ortsgemeinde Hosten | Vertrag Hosten | Nachweis Hosten 2021 | |
Ortsgemeinde Orenhofen | Vertrag Orenhofen | Nachweis Orenhofen 2021 | |
Ortsgemeinde Preist | Vertrag Preist | ausgeschieden | |
Ortsgemeinde Spangdahlem | Vertrag Spangdahlem | ausgeschieden | |
Stadt Speicher | Vertrag Stadt Speicher | Nachweis Speicher 2021 |