Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt

Offenlegung der Haushaltssatzungen und Haushaltpläne für das Haushaltsjahr 2025 – Bürgerhaushalt

Nach § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, die Haushalte für das Jahr 2025 im Bereich der Verbandsgemeinde Speicher bis zur Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten einzusehen.

Die jeweiligen Sitzungstermine der Gemeinden sowie die entsprechenden Veröffentlichungen zum Bürgerhaushalt werden in der Wochenzeitung „Et Bletchen – Zwischen Kyll und Römermauer“ amtlich bekannt gemacht.

Die Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung zum Bürgerhaushalt Vorschläge zum Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzungen und -plänen für das Haushaltsjahr 2025 einreichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den jeweiligen Bürgermeister (Orts- bzw. Stadtbürgermeister) oder elektronisch an haushalt@vg-speicher.de zu richten. Bitte verwenden Sie hierzu den folgenden Vordruck: „Vorschlag zum Bürgerhaushalt“

Nachfolgend gelangen Sie über die entsprechend verlinkten Gemeindenamen zum Haushalt der Gemeinde.