Grundschule Orenhofen - Betreuungsangebot

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ortsgemeinde Orenhofen bietet als Träger der Grundschule Orenhofen ab dem 19.08.2013 ein freiwilliges Betreuungsangebot an der Grundschule Orenhofen für die Kinder des Einzugsbereiches an.

    Sofern Sie Interesse an der Aufnahme Ihres Kindes in die betreuende Grundschule haben, ist hierzu eine schriftliche Anmeldung erfoderlich. Füllen Sie hierzu den entsprechenden Aufnahmebogen aus und senden diesen bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher.

    Betreuungsordnung und Aufnahmebogen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher.


    Mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die zielgenaue Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) sind zum 01.08.2019 Änderungen bei der Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in Schulen in Kraft getreten.

    Bereits bislang konnten Eltern unter gewissen Voraussetzungen eine teilweise Kostenübernahme der Mittagsverpflegung an Schulen erhalten. Es war dann noch ein Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen von den Eltern zu zahlen.
    Neu ist jetzt, dass dieser Eigenanteil entfällt und die vollen Kosten übernommen werden können. Das erfolgt durch die Ausstellung eines Gutscheines, der beim Schulträger einzureichen ist.

    Wenn die Eltern bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann ist dieser Gutschein auch beim Jobcenter zu beantragen.

    Wenn die Eltern Leistungen von der Verbandsgemeinde Speicher erhalten, dann ist der Gutschein bei der Verbandsgemeinde Speicher zu beantragen.

    Antrag auf Leistungen Bildung und Teilhabe für Jobcenter.pdf

    Antrag auf Leistungen Bildung und Teilhabe für Verbandsgemeinde.pdf


    Information zur Ermäßigung des Elternanteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule im Rahmen der Sozialfonds-Regelung

    Das Land Rheinland-Pfalz möchte auch in Zukunft über sogenannte Sozialfonds sicherstellen, dass kein Kind aus sozial bedürftigen Familien, das über die Mittagszeit hinaus eine Ganztagsschule besucht und dort am Mittagessen teilnimmt, wegen fehlender finanzieller Mittel vom Essen ausgeschlossen ist.

    Anspruch auf Übernahme der anteiligen Kosten für das Mittagessen haben Kinder, die nicht bereits über das Bildungs- und Teilhabepakte (BuT) des Bundes unterstützt werden und die selbst oder in Bedarfsgemeinschaft mit Personen leben und sich in einer wirtschaftlich vergleichbaren finanziellen Notlage befinden. Dies ist der Fall, wenn das Familieneinkommen unterhalb den Grenzen der Lernmittelfreiheit liegt.

    Wenn die Eltern weder vom Jobcenter noch von der Verbandsgemeinde Speicher Leistungen erhalten, besteht noch die Möglichkeit, bei der Verbandsgemeinde Speicher die Teilnahme am Sozialfond Schulessen zu beantragen.
    Hier sind Einkommensgrenzen zu beachten und es bleibt beim Elternanteil von 1,00 € pro Mittagessen.

    Ein entsprechender Antrag kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Zimmer Nr. 10, Frau Sabine Krütten, mit den Einkommensnachweisen eines kompletten Jahres (z. B. Einkommenssteuerbescheid) gestellt werden.

    Das entsprechende Antragsformular einschl. der zu unterzeichnenden Datenschutzhinweise können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.


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