Hundehaltung in der Verbandsgemeinde Speicher
Leistungsbeschreibung
Das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden wirft auch in der Verbandsgemeinde Speicher manche Probleme auf. Dies gilt insbesondere innerhalb der Ortschaften. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Verbandsgemeinde Speicher bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert. Wir wollen Sie hiermit auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.
- Hunde sind angeleint zu führen, sobald dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Anlagen betreten werden. Hierzu zählen insbesondere auch Radwege, Wirtschaftswege sowie Feld- und Waldwege
- Abseits von Feld- und Waldwegen dürfen Hunde innerhalb eines Jagdbezirkes nicht ohne Aufsicht umherlaufen.
- Auf Kinderspielplätze und Friedhöfe dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
- Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet.
- Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird.
Beachten auch Sie die aufgeführten einfachen Vorschriften. Damit unterstützen Sie unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Verbandsgemeinde Speicher und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Zu Ihrer Information weisen wir darauf hin, dass ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von bis zu 500,-- Euro belegt werden kann.