Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z. B. Konzert, Jubiläum, Sportveranstaltung, Kirmes, Sommerfest usw.) ist eine Gestattung erforderlich.
Der Gestattungsantrag ist hier hinterlegt (pdf-Formular 667 KB)
Ebenfalls abrufbar ist ein Antrag auf Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO für eine übermäßige Straßennutzung.pdf im Rahmen der geplanten Veranstaltung.Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für eine Gestattung betragen 35,00 € bis 200,00 €. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen. Wird die Antragsfrist nicht eingehalten oder sind nicht alle Angaben im Antrag enthalten, wird die Gebühr in doppelter Höhe berechnet.