Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Speicher

    Eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist schriftlich unter Angabe des Firmennamens zu beantragen. Der Antragsteller muss ein berechtigtes oder ein rechtliches Interesse an der Auskunft versichern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Speicher

    10,20 €, mittels Verrechnungsscheck

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende