Bestattungsgenehmigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt Speicher zuständig, soweit der Sterbefall sich innerhalb des Bezirks der Verbandsgemeinde Speicher ereignet hat.

    Für Bestattungen auf den Friedhöfen der einzelnen Ortsgemeinden ist eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die durch das Standesamt ausgestellt wird.

    In der Regel werden alle anstehenden Behördenangelegenheiten durch das beauftragte Bestattungsunternehmen geregelt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende