Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde SpeicherWelche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem Einzelfall. Für alle Fälle gilt, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und beide Partner eine Aufenthaltsbescheinigung (stellt das Einwohnermeldeamt aus) vorlegen müssen.Je nach Personenstand (ledig, geschieden, verwitwet) müssen weitere Personenstandsurkunden zum Nachweis der Ehefähigkeit vorgelegt werden. Ledige müssen eine
- Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Geburtsstandesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über die letzte Eheschließung und Nachweis über dern Auflösung vorlegen.
- Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ebenso die Geburtsurkunde der Kinder.
Bei Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Hierfür erkundigen Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin.
US-Amerikaner, die auf dem Flugplatz Spangdahlem stationiert sind, benötigen:
- Geburtsurkunde
- Affidavit vom Flugplatz (Ledigkeitsbescheinigung)
- Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung
- Sollten sie in Mississippi, Columbia oder Montana beheimatet sein, ist ebenfalls die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich.
- Die ausländischen Schriftstücke müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.
Personen, mit einer anderen Staatsangehörigkeit wollen sich bitte in einem persönlichen Gespräch beim Standesamt informieren.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung
Rechtsgrundlage