Anmeldung einer Wohnung
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie Ihren Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde Speicher gewechselt haben oder hier neu zugezogen sind, müssen Sie innerhalb von einer Woche Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Hiermit wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. bei Wegzug in das Ausland) wieder eingeführt. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Diese Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch auszufüllen, wenn ein Bezug von Eigentum erfolgt.
Ein Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen, ausfüllen und beim Einwohnermeldeamt vorlegen (der Behördengang bleibt Ihnen nicht erspart, da Sie auch die Ausweispapiere ändern müssen).
Was bei der Anmeldung insgesamt zu beachten ist, erfahren Sie aus dem zentralen Bürgerinformationssystem.
Hinweise zum Thema Datenschutz
Informationen, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben werden, finden Sie hier im Informationsblatt gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtigen Personen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- gfs. Reisepass, sofern vorhanden
- Kinderreisepass oder falls nicht vorhanden Geburtsurkunde des Kindes
- gfs. Zustimmungserklärung des nicht mit ziehenden Elternteils
- Familienstammbuch bzw. Eheurkunde
- Fahrzeugschein, nur bei Fahrzeugen mit BIT-Kennzeichen
- Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag genügt nicht!)