Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

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  • Leistungsbeschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Speicher

    Wenn Zweifel bestehen, ob ein bestimmtes Vorhaben auf einem Grundstück gebaut werden kann, sollte man eine Bauvoranfrage (§ 72 LBauO) stellen.

    Mit einer Bauvoranfrage kann im Vorfeld eines Bauantrages geklärt werden, ob das geplante Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist.

    Planungskosten können vermieden werden, wenn sich herausstellt, dass das Projekt so nicht realisierbar ist.

    Mit der Bauvoranfrage kann der Bauherr vom Bauamt einen verbindlichen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen seines Vorhabens erhalten. Dieser Bauvorbescheid gilt vier Jahre, sofern er nicht kürzer befristet ist und kann jeweils für vier Jahre verlängert werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Speicher
    • ein aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 1000, mit der Eintragung des geplanten Vorhabens und
    • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
    • für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine landespflegerische Bewertung erforderlich ist, einen Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1 : 25000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandsorts
    Im Einzelfall können je nach Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. bei Windkraftanlagen, größeren Stallanlagen etc.) Die Unterlagen sind bei Bauvoranfragen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren jeweils 2-fach, bei Bauvorhaben im "normalen" Genehmigungsverfahren jeweils 3-fach vorzulegen. Für Bauvoranfragen im "normalen" Genehmigungsverfahren ist die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zuständig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende