Verlust von Ausweispapieren

  • Leistungsbeschreibung

    Als Ausweis- bzw. Passinhaber/in sind Sie verpflichtet, den Verlsut (ggf. auch das Wiederauffinden des Dokumentes) beim Bürgeramt anzuzeigen.

    Hinweise

    • Eine Verlustanzeige ist nur erforderlich, wenn der Ausweis/Pass noch gültig war
    • Tipp: bevor Sie einen neuen Ausweis/Pass beantragen, empfiehlt es sich ca. 2-3 Wochen zu warten, da die Dokumente evtl. noch gefunden werden könnten (aufgefundene Dokumente werden bundesweit an die Ausstellungsbehörden zurückgesandt).