Verlust von Ausweispapieren
Leistungsbeschreibung
Als Ausweis- bzw. Passinhaber/in sind Sie verpflichtet, den Verlsut (ggf. auch das Wiederauffinden des Dokumentes) beim Bürgeramt anzuzeigen.
Hinweise
- Eine Verlustanzeige ist nur erforderlich, wenn der Ausweis/Pass noch gültig war
- Tipp: bevor Sie einen neuen Ausweis/Pass beantragen, empfiehlt es sich ca. 2-3 Wochen zu warten, da die Dokumente evtl. noch gefunden werden könnten (aufgefundene Dokumente werden bundesweit an die Ausstellungsbehörden zurückgesandt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls der Ausweis bzw. Pass gestohlen wurde, bringen Sie bitte die Diebstahlanzeige, welche Sie bei der Polizei erstattet haben, mit.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustanzeige fallen keine Gebühren an!