Kirchenaustritt

  • Leistungsbeschreibung

    Gegenüber dem zuständigen Standesbeamten Ihres Hauptwohnsitzes kann eine Erklärung über den Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche abgegeben werden.

    Weitere Informationen zum Thema Kirchenaustritt, den Voraussetzungen, Auswirkungen und Gebühren entnehmen Sie dem landesweiten Informationssystem.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende