Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

  • Leistungsbeschreibung

    Konsolidierungsnachweis KEF Auw a. d. Kyll 2021 - unterzeichnet.pdf


    Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz 

    Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) soll den Städten und Gemeinden aus ihren Finanznöten helfen. Darauf haben sich die Landesregierung und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände am 22. September 2010 in Mainz auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung geeinigt. 

    Der Entschuldungsfonds ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dieser soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren und über eine Laufzeit von 15 Jahren rund zwei Drittel der ursprünglichen Kreditsumme zu tilgen. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel von den Kommunen selbst zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.

    Der Abschluss eines entsprechenden Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds. Der mit den beteiligten Gemeinden abgeschlossene Konsolidierungsvertrag beinhaltet unter anderem die zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen.

    Nachfolgende Kommunen nehmen ab dem 01.01.2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teil:

    KommuneKonsolidierungsvertrag
    (als pdf-DateiI)
    Nachweis der Eigenleistungen
     und aktueller Verlauf des 
    Konsolidierungspfades
    (als pdf-Datei)
    Bemerkungen
    Ortsgemeinde Auw a. d. KyllVertrag Auw a. d. KyllNachweis Auw a. d. Kyll 2021
     
    Ortsgemeinde HerforstVertrag Herforst ausgeschieden
    Ortsgemeinde HostenVertrag Hosten Nachweis Hosten 2021  
    Ortsgemeinde OrenhofenVertrag Orenhofen Nachweis Orenhofen 2021
     
    Ortsgemeinde PreistVertrag Preist  ausgeschieden
    Ortsgemeinde SpangdahlemVertrag Spangdahlem  ausgeschieden
    Stadt SpeicherVertrag Stadt Speicher Nachweis Speicher 2021
     

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende