Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom für Abnahmestellen die zum 31.12.2023 vertragsfrei werden
Die Stromverträge des Stromlieferanten Energie SaarLorLux AG für die beiden Sonderabnahmestellen Schulzentrum und Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher sowie für die entsprechenden Abnahmestellen der Verbandsgemeindewerke Speicher enden zum 31.12.2023.
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Speicher ab 01.1.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Weiter wurde das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagserteilung namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Speicher vorzunehmen.
Die Verbandsgemeinde Speicher verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025
Auch die Gaslieferverträge für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Speicher, mit Ausnahme der 3-Feld-Sporthalle) müssen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 neu vergeben werden.
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeinde Speicher ab 1.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wurde bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
Die Verbandsgemeinde Speicher verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Speicher nach der Maßgabe Bioerdgas mit 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen erfolgen.
Feuerwehrgerätehaus Spangdahlem; Fassadensanierung
Bürgermeister Konrad wurde durch den Verbandsgemeinderat Speicher ermächtigt, den Auftrag zur Fassadensanierung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Weiterhin wurde vorsorglich einer überplanmäßigen Ausgabe für diese Maßnahme beschlossen.
Neubau Feuerwehrgerätehaus Beilingen; Vorstellung der Entwurfsplanung
Der Verbandsgemeinderat sprach sich grundsätzlich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Beilingen aus.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 3 – 9 auszuschreiben. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Fachplanungsleistungen wie Statik und TGA auszuschreiben. Aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes sind die Planungsleistungen in einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschreiben. Mit der durchzuführenden Ausschreibung soll ein geeignetes Fachbüro beauftragt werden.
Bürgermeister Konrad wurde darüber hinaus ermächtigt, die entsprechenden Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Eine Überprüfung von alternativen Bauweisen zur Massivbauweise und ggfls. auch eine andere Anordnung des Gebäudekörpers auf dem Grundstück soll aufgrund der vorliegenden Kostenberechnung erfolgen.
Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der VG Speicher an den Grundschule Spangdahlem, Speicher und Preist
Die aktuelle Personalkostenentwicklung, die gestiegene Betreuungsnachfrage und die Änderung der Kalkulation der Elternbeiträge zur Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Spangdahlem, Speicher und Preist machen eine Änderung der Betreuungsordnung notwendig.
Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die neue Fassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Speicher an den v. g. Grundschulen und eine überplanmäßige Personalkostenausgabe zu den jeweils erforderlichen Beträgen.
Diese und alle anderen Beratungspunkte und Beschlüsse zu den Sitzungen der Gremien im Bereich der Verbandsgemeinde Speicher finden Sie im Internet unter https://speicher.more-rubin1.de.