Reinigungspflicht und Heckenschnitt an öffentlichen Straßen


Nach den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Speicher sind die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung verpflichtet. Das Säubern der Straße und Gehwege umfasst insbesondere die Beseitigung von Laub, Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und Unrat jeder Art.

 

Nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz haben die Eigentümer außerdem dafür zu sorgen, dass von ihren Grundstücken ausgehender Bewuchs nicht auf Straßen und Gehweg ragt. Dementsprechend sind die Hecken etc. zurückzuschneiden. Bei überragenden Bäumen ist der Bewuchs im Bereich von Gehwegen auf eine lichte Höhe von 2,5 m und im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 m zurückzuschneiden.