Hinweise Grundsteuerbescheid


Dieser wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher für die Gemeinde erlassen, in deren Zuständigkeit sich Ihr Grundstück befindet.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Dieser Bescheid wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und ist Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.

Die ausgewiesene Grundsteuer ist zu den aufgeführten Fälligkeiten an die Verbandsgemeindekasse Speicher zu zahlen.

Sofern Sie Rückfragen haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

1. Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, beispielsweise zu Zahlung oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Verbandsgemeindeverwaltung Speicher.

2. Bei Fragen zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf diesen genannten Bescheiden.


Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des
Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Hinweis:
Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem zu zahlen. Einen erneuten Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wegen der gleichen Angelegenheit müssen Sie nicht einlegen, der Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes. Sofern dieser geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides.