Gleichstellungsbeauftragte für die VG Speicher gesucht
Bei der Verbandsgemeinde Speicher ist das Amt der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gem. § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung neu zu besetzen. Die Amtsinhaberin bewirbt sich nicht um eine Wiederwahl.
Anforderungen an die Gleichstellungsbeauftragte
Das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten kann von Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Speicher übernommen werden.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind insbesondere
- Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
- Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner,
- Initiierung und Förderung von Maßnahmen, z.B. im Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, im Erwerbsleben, in der Bauleitplanung, Gemeindeentwicklung, etc.,
- bei Bedarf Teilnahme an Sitzungen der Gremien der Verbandsgemeinde.
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt durch den Verbandsgemeinderat Speicher, voraussichtlich in seiner Sitzung am 05.09.2024. Die Amtszeit endet mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates im Jahr 2029.
Vergütung der Gleichstellungsbeauftragten
Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Speicher erhält die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte eine monatlich pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 €.
Bewerbung
Wenn Sie Interesse haben, sich als Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Speicher zu engagieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbung sowie Ihren aktuellen Lebenslauf bis zum 31.07.2024 an:
Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
Herrn Bialluch
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
oder per E-Mail an: bewerbung@vg-speicher.de
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://mffki.rlp.de/themen/frauen/kommunale-gleichstellungsbeauftragte