Vergebene Aufträge - Liefer- und Dienstleistungen

Information über Vergebene Aufträge

Auf Grundlage von § 30 Abs. 1 UVgO informiert die Zentrale Vergabestelle fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Verfahren:

UVgO: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer

UVgO: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.